Der Hautschutzplan ist eine Sammlung von verbindlichen Anweisungen und richtet sich an alle Personen, die einen hygienischen Bereich betreten. Grundsätzlich sollte ein Hygieneplan regelmäßig
aktualisiert und an den aktuellen Stand der Technik und Regularien angepasst werden.
Ein Hygieneplan funktioniert nur dann, wenn dieser auch bei allen Mitarbeitern bekannt ist und die Vorgaben konsequent umgesetzt werden. Deshalb ist eine regelmäßige Unterweisung, mindestens
einmal im Jahr, nötig. Unterjährig eingestellte Mitarbeiter und externe Personen sollten zusätzlich auf den Hygieneplan hingewiesen und über dessen Inhalt aufgeklärt werden.
Der Hygieneplan hat den Zweck, den Mitarbeiter dabei anzuleiten, den geforderten Hygienestatus in einem definierten Bereich, durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen, sicherzustellen und die Verschleppung von Keimen zu verhindern. Deshalb müssen vor der Erstellung eines Hygieneplans die hygienischen Anforderungen der unterschiedlichen Bereiche festgestellt werden. Der geforderte Hygienestatus ist die Ausgangsbasis für die Erstellung der Pläne. Jeder einzelne Einflussfaktor auf den Hygienestatus ist einzeln zu bewerten. Mithilfe der möglichen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren wird dann der jeweilige Einflussfaktor kontrolliert.